Von Malte de Vries
Über Dreck und Abfall auf den Straßen mag man sich auch heute noch gelegentlich ärgern. Insbesondere in größeren Städten sehen die Bürgersteige nicht immer appetitlich aus. Im Allgemeinen haben die Städte das Dreckproblem hierzulande jedoch mittlerweile im Griff. Dass dies in der vormodernen Stadt anders war, zeigen uns schon die frühneuzeitlichen Verordnungen: Die Stadt Braunschweig gab z.B. allein 1528-1671 mehr als 40 Edikte heraus, die das Thema Dreck und Unrat aufgriffen. Aus vielen Städten sind Klagen über verdreckte Wege, Misthaufen, Kadaver und Abfälle an Flussufern überliefert. Eine dieser Städte ist Verden an der Aller (Niedersachsen). An ihr soll nachfolgend ein spezifisches Abfallproblem einer frühneuzeitlichen Kleinstadt aufgezeigt werden: Der höchst umstrittene Umgang mit Mist und Unflat.
Verden und sein Abfall
Bis 1645/48 gehörte Verden zum gleichnamigen Bistum, war dann bis 1712/19 Teil der schwedischen Herzogtümer Bremen-Verden, die 1719 eine Provinz ‚Kurhannovers‘ wurden. Als Mittelbehörde der Hannoveraner fungierte die Regierung in Stade. Verden hatte sich schon seit dem 17. Jahrhundert immer wieder den Ruf einer nicht sonderlich sauberen Stadt gefallen lassen müssen. Rund 3.500 Einwohner lebten hier um 1700. Bereits 1725 klagte der Landfiskal über die schlimmen Zustände der Verdener Straßen; 1738 teilte der Brigadier von Wrangel mit: „Die Gassen sind allhier in einem solchen schlechten Zustande, daß die Stadt in diesem Punkt von einem Dorfe dem Namen nach nur zu unterscheiden ist […] ferner ist hier die üble Gewohnheit, daß die Misthaufen vor den Türen liegen.“ Über die „sehr hohen und großen Misthaufen“ in Verden beklagte sich auch 1740 noch ein Besucher.1 Nach erneuten Klagen des Landfiskals gab die Regierung in Stade daraufhin 1742 ein Reskript zur Gassenreinigung heraus, das aufgrund vorheriger Supplikationen der Verdener Bürger durch einige Ausnahmen abgemildert worden war. Anschließend verlor man das Thema in Stade sogleich wieder aus den Augen.2
Eher zufällig geriet das Übel später seitens der Regierung erneut ins Blickfeld – im Zuge europäischer Entwicklungen. 1756 war der Siebenjährige Krieg ausgebrochen. Die Engländer verlegten im Herbst 1759 ein großes ‚Englisches Hospital‘ nach Verden. Für die Polizeiaufsicht von Stadt und Hospital wurde auf allerhöchsten Befehl der Syndikus und Landrat Rehboom bestellt. Da die Straßen in Verden „so voller Unflaht seyn sollten, daß kaum mit Stiefeln durch zu kommen stehet“, dies aber Seuchengefahr beinhalte (Miasmentheorie), wurde dem Landrat aus Hannover u.a. die Säuberung der Stadt aufgetragen.3 Nach seiner Ankunft bemängelte Rehboom umgehend die Verunreinigung der Stadt und meldete dies an die Regierung in Stade. So sei die „Reinigung der Gaßen seith langen Jahren“ vernachlässigt worden.4 Auch einen Kotwagen gäbe es in Verden bislang noch nicht. Er habe nun aber in Anlehnung an das gedruckte Reglement der Stadt Celle eine Gassenordnung für Verden entworfen und bitte die Regierung daher um Bestätigung. Sowohl die Regierung in Stade als auch der Geheime Rat in Hannover befanden die Gassenordnung im Januar 1761 für gut.
Das neue Reglement (vgl. Abb. 3) trug jedem Einwohner die eigenständige Entsorgung von ‚Kummer‘ (Bauschutt) und Torfasche auf, der übrige Gassendreck sollte regelmäßig zusammengefegt und mit dem Hausmüll erst kurz vor Ankunft des Dreckwagens vor die Türen gebracht werden – darunter durfte sich freilich keine glühende Asche oder Kohle befinden (§ 1-3). Scherben, Bauschutt und Aas durften nicht mehr auf die Gasse geworfen werden (§ 4-5). Es durfte nicht mehr Aas und Mist vor die Tür gelegt werden, als man am selben Tag noch zu entsorgen fähig war, Holzdielen und Mauersteine sollten gar nicht mehr vor der Tür gelagert werden, sofern sie den Weg hierdurch für Fuhrwerke versperrten (§ 6-7). Jeden Samstag sollten die Gassen visitiert und sämtlicher vorgefundener Dreck der dort wohnenden Person „ohne Ansehung der Person ins Hauß geworrfen“ werden (§ 8-10).
Obgleich das Reglement umgehend gedruckt wurde, musste Rehboom noch Monate später eingestehen, dass er es bislang aufgrund stadtinterner Streitigkeiten noch nicht habe veröffentlichen können – „selbst den erforderlichen Koth-Wagen habe ich in Stadt und Amte für Geld noch nicht aufftreiben mögen“.5 Die Kosten für Kauf und Betreibung des Müllwagens müsse er den Einwohnern in Rechnung stellen, was jedoch ohne höchstes Missfallen der Bevölkerung nicht gelingen dürfte, so Rehboom. Da das englische Militärhospital im Mai 1761 nach Bremen verlegt wurde, endete bald auch Rehbooms Spezialaufsicht über die Stadt Verden. Er hatte die neue Gassenordnung nicht durchsetzen können und auch der Verdener Rat kümmerte sich nicht darum. Wie kam es dazu?
Konflikte um die Sauberkeit in der Stadt
Verden lebte überwiegend von der Landwirtschaft. Der Rat betonte daher 1763 auf Anfrage gegenüber der Regierung, dass die Straßen beim Ackerbau nun einmal dreckig würden, die Misthaufen vor den Häusern aber als Dünger notwendig seien und wohl kaum auf den Feldern gelagert werden könnten. Fast jeder Bürger halte Vieh zum eigenen Bedarf und habe innerhalb seines Hauses keinen Platz zur Lagerung des Mists. Schon 1742 hatte die Stader Regierung daher dem Verdener Magistrat gestattet, dass „denjenigen, so zu Weglegung des […] Mistes sonst gar keinen Raum haben, ein Räumgen darzu auf der Straßen“ einzuräumen sei.6 Diesmal blieb die Regierung jedoch hart – die Gassenordnung sei von der königlichen Regierung 1761 bestätigt, sie solle endlich publiziert werden. Der Verdener Rat musste sich dem Befehl zähneknirschend beugen und ließ die Ordnung im November 1763 tatsächlich öffentlich bekanntgeben.
Was folgte, war ein heftiger Protest der Verdener Bürgerältesten, die sich direkt an die Regierung in Stade wandten: „Verden ist ein Ort, der guten Theils vom Ackerbau unterhalten wirt“ und es gebe „eine große Anzahl, die bei ihren Häusern nicht den geringsten Hof-Raum, mithin keinen Platz, ihren Dünger aufzubewahren, besitzet und daher denselben auf der Straße zusammenzuhaufen gezwungen wird“.7 Man bat daher wenigstens um Abschaffung des § 6 der Gassenordnung, andernfalls müsse man den Ackerbau gänzlich aufgeben und zugrunde gehen: So seien in der Verdener Süderstadt „viele geringe Bürger, die ihren Lebens-Unterhalt fast hauptsächlich von einigen Kühen, und etwa einem kleinen Garten haben.“ Auch die Kosten zur Betreibung eines Kotwagens könnten die Verdener Einwohner unmöglich aufbringen. Die Regierung wollte von einer Außerkraftsetzung der Ordnung nichts wissen, gestand aber wenigstens Ausnahmen in besonderen Fällen zu und riet zur Aushebung von abdeckbaren Mistgruben mit Klappen.
Im Folgejahr 1764 wurde der Amtmann des umliegenden Verdener Amtes befragt, wie es mit der Einhaltung der Gassenordnung in Verden aussehe. Die Antwort war ernüchternd, allerorts fänden sich weiterhin Misthaufen. Nochmals wurden Rat und Bürgerälteste angewiesen, dem Gassenreglement gefälligst Folge zu leisten. Doch auch in den nächsten Jahren schenkte man der Ordnung keine Beachtung. 1776 klagte die Stader Regierung abermals, „daß die Reinigung der Gassen allda fast gänzlich vernachlässiget werde“ und Befahl die Einhaltung des Gassenreglements.8 Anstatt die Befolgung des Reglements zu versprechen, wehrten sich die Bürgerältesten jedoch erneut. Aufgrund der Viehseuchen sei bereits ein Haus nach dem anderen Konkurs gegangen und nun wolle man nicht einmal mehr ermöglichen, „den so sehr nöthigen Dünger auf die sauren Moor- und Sandwiesen“ aufzubringen, „worauf ohne den Straßen-Koth nichts als ungesundes saures Graß“ wachse.9 Sofern der Kotwagen den Mist wöchentlich abhole, könne der Einwohner nicht einmal mehr Kartoffeln auf den Feldern anbauen. Das Gassenreglement war, wie 1777 die Bürgerältesten betonten, „bisher noch immer mit so vielen Schwierigkeiten verbunden gewesen, daß solches noch nie zur gänzlichen Vollziehung gebracht“ worden war.10 Auf Druck veröffentlichte der Rat endlich ein Edikt, laut welchem die Auflagen des Gassenreglements Johannis 1777 „ihren Anfang“ nehmen sollten (vgl. Abb. 4). Regelmäßig hatte demnach künftig der Kotwagen den Dreck von der Straße zu fahren. Unterhalten werden sollte er von einer neuen Steuer, die auf sämtliche Bürgerhäuser umgelegt wurde, zu welchem Ende man diese in vier Zahlungsklassen einteilte.
Die Regierung in Stade drückte zwar ihr „Wohlgefallen“ aus, die Verdener Bürger waren jedoch erzürnt – und klagten z.B. 1779, dass nunmehr der wertvolle Mist von einigen Bürgern aus Raumnot sogar in den Wohnkammern gelagert werde, da man ihn seit der strengen Befolgung des Reglements nicht mehr auf die Gassen schütten dürfe. Man befürchtete Fäulnis samt Seuchengefahr und bat um Abhilfe. Die Regierung blieb jedoch strikt und empfahl die Lagerung des Mists vor den Stadttoren, „wie es in andern Städten gebräuchlich ist“.11 Damit mussten sich die Verdener Bürger künftig wohl oder übel abfinden.
Fazit
Wenn der Arzt Johann Peter Frank noch 1792 konstatierte, dass „Misthaufen vor den Häußern […] gewiß nur da gebildet werden, wo gar keine Policey ist, oder wo sie schläft“, so mochte er hierbei größere Städte im Blick haben – verallgemeinern lässt sich seine Aussage für diese Zeit jedenfalls nicht.12 Der hier dargelegte Konflikt zeigt somit anschaulich ein bisweilen vernachlässigtes Phänomen vorindustrieller Kleinstädte: Nicht jeder ‚Abfall‘ war bloß ‚Müll‘. Während die Bürger größerer Städte Viehmist eher als lästigen Unrat betrachteten und nur bedingt als Gartendünger verwenden konnten, mochte dies in kleineren, ackerbürgerlich geprägten Städten anders aussehen. Hier führte landwirtschaftlicher Düngerbedarf gepaart mit Raummangel unter Umständen zu ernsten Konflikten: Nicht selten konkurrierten aufgeklärt-obrigkeitliche Hygiene- und Ästhetikkonzepte mit den Subsistenzbedürfnissen der Ackerbürger vor Ort. Dies konnte dann, wie im Falle Verdens, zu Divergenzen zwischen der bürgerlichen Mehrheit und den Beamten vor Ort beitragen. Nicht ohne Grund unterließ Landrat Rehboom etwa die Durchsetzung des Gassenreglements in Verden; als örtlicher Beamter war er nicht willens, den massiven Unmut der Bevölkerung dauerhaft zu erdulden. Er befürchtete den „unaußbleibliche[n] Groll, der mich treffen wird, wen die im Reglement bestimmte Straffen zur Execution gebracht werden sollen“.13 Ähnlich sah dies der Verdener Magistrat und unterließ daher über Jahre hinweg bewusst die Durchsetzung des Reglements. Hier endete also selbst im Staat des 18. Jahrhunderts bisweilen noch das polizeiliche Durchsetzungsvermögen. Eine etwaige „Sozialdisziplinierung“ war auch in dieser Hochphase des „Absolutismus“ weder zielführend noch vollständig umsetzbar.14 Wie Brakensiek festhielt, „bedarf jede Herrschaft der Vermittlung ihrer Ziele und Zwecke an die Betroffenen“ – jedenfalls dann, wenn sie von Bestand sein soll.15 Letztlich mussten bei der Implementation derart strittiger Ordnungen also reziproke Aushandlungsprozesse folgen, dies änderte sich im Laufe des 18. Jahrhunderts nur ganz allmählich, wie im obigen Beispiel zu sehen war.
Ob der Konflikt in Verden ein typisches Phänomen der Klein- und Ackerbürgerstädte demonstriert oder aufgrund der örtlichen Gegebenheiten einen Sonderfall darstellt, müsste anhand weiterer Beispiele noch ermittelt werden. Leider fehlt es hier jedoch allzu oft an Quellen – was eine bis heute mangelhafte Untersuchungsdichte zu diesem Thema erklären mag.
Biographische Notiz
Dr. Malte de Vries arbeitet als Archivar in der Abteilung Stade des Niedersächsischen Landesarchivs.
- Beides zitiert n. Wolfgang Schöttler, Verden im Kurfürstentum und Königreich Hannover (1712-1866), Verden 1986, S. 11. Dazu auch: Carl Meyer, Die Stadtgeschichte von Verden an der Aller, Verden 1913, S. 98-99. [↩]
- NLA ST Rep. 40 Nr. 1145 Bl. 46r. [↩]
- Ebd., Bl. 8r. [↩]
- Ebd., Bl. 4r. [↩]
- Ebd., Bl. 30v. [↩]
- Ebd., Bl. 49r. [↩]
- Ebd., Bl. 62v-63r. [↩]
- Ebd., Bl. 74r. [↩]
- Ebd., Bl. 75v-76r. [↩]
- Ebd., Bl. 79v. [↩]
- Ebd., Bl. 95r. [↩]
- Johann Peter Frank, System einer vollständigen medicinischen Polizey, 1792, Berlin 1792, S. 453. [↩]
- NLA ST Rep. 40 Nr. 1145, Bl. 33v. [↩]
- Vgl. dazu Achim Landwehr, Absolutismus oder „Gute Policey?“. Anmerkungen zu einem Epochenkonzept, in: Lothar Schilling (Hrsg.), Absolutismus, ein unersetzliches Forschungskonzept? Eine deutsch-französische Bilanz, München 2008, S. 205-228, hier insb. S. 208-209 sowie ausführlich: André Holenstein, „Gute Policey“ und lokale Gesellschaft im Staat des Ancien Régime. Das Fallbeispiel der Markgrafschaft Baden(-Durlach), Epfendorf 2003. [↩]
- Vgl. Stefan Brakensiek, Einleitung: Herrschaft und Verwaltung in der Frühen Neuzeit, in: Stefan Brakensiek, Corinna von Bredow, Birgit Näther, Herrschaft und Verwaltung in der Frühen Neuzeit, Berlin 2014, S. 9-25, hier S. 11. [↩]
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maltedevries (19. Februar 2024). Kampf um jeden Mist! Kontroversen um die frühneuzeitliche Gassenreinigung am Beispiel der Kleinstadt Verden. Stadtgeschichten. Abgerufen am 9. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/vv5a