von Birgit Hoffmann
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts konnten die verschiedenen Kriterien für die Auswahl einer Hebamme stark kollidieren. Der Staat hatte Interesse an der medizinischen Qualifizierung des Berufsstandes. Die Kirche wünschte eine Person, die auch die kirchlichen Aufgaben bewältigen konnte und die potentiellen Kundinnen hatten ihre eigenen Präferenzen. Diese Interessengegensätze belegt anschaulich eine Hebammenwahl in der Stadt Salzgitter im Jahr 1804.
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts wählten die Bürgerinnen im Bereich der ehemaligen Superintendentur Salzgitter ihre Hebammen traditionell selbst. Die Gewählte wurde zur Unterweisung an das Hebammen-Institut in Hildesheim geschickt, dort geprüft und vereidigt und danach vom Pfarrer in ihren kirchlichen Geschäften unterrichtet. Ihr oblag es, Nottaufen durchzuführen, Angaben für die Kirchenbücher weiterzugeben und die Säuglinge zur Taufe zu bringen. Das Alter, die Gesundheit und den Lebenswandel der zu wählenden Person waren stets wichtige Auswahlkriterien.1 Mit einer neuen königlich-hannoverschen Verordnung zur Regelung des Hebammenwesens im Fürstentum Hildesheim drohten die pfarramtlichen Interessen ins Hintertreffen zu geraten.2
Über die mehr oder weniger erfolgreichen Maßnahmen der Fürsten und städtischen Obrigkeiten, überall im Land ausreichend qualifizierte Hebammen zu stellen, das Stadt-Land-Gefälle, die soziale und wirtschaftliche Lage der Hebammen, ihr Verhältnis zu Ärzten und die im 18. Jahrhundert entstehenden Accouchieranstalten (Geburtshäuser) liegen zahlreiche regionale Forschungen vor.3
Wenig im Fokus stand bislang die Frage, wer im lokalen Sozialgefüge aus welchen Gründen Einfluss auf die Auswahl nahm. In kirchlichen Archivbeständen sind etliche Unterlagen zur Anstellung und Qualifikation von Hebammen überliefert. Selten weisen sie das lokale Ringen um die Wahl einer geeigneten Hebamme so anschaulich aus wie eine Wahl, die 1804 in der kleinen fürstbischöflich-hildesheimischen Stadt Salzgitter im Amt Liebenburg und damit zwischen 1802 und 1807 auf preußischem Territorium stattfand. Dass diese Quelle aus dem Archiv der ehemaligen Superintendentur Salzgitter neben vielen weiteren heute für die Forschung nutzbar ist, verdankt sie einer öffentlich geförderten Rettung des schwer durch Schimmelbildung geschädigten Bestandes.
Die Akten der Superintendentur Salzgitter
Als Depositum der Propstei Salzgitter-Bad der evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig verwahrt das Landeskirchliche Archiv Wolfenbüttel die aus dem 17. bis 20. Jahrhundert überlieferten Unterlagen der ehemals hannoverschen Superintendentur Salzgitter. Diese kam 1942, dem Tausch der Landkreise Goslar und Holzminden folgend, zu Braunschweig.4
Mit der Ober- und Unterpfarre der Stadt Salzgitter sind weitere Provenienzen im Gesamtbestand enthalten; der Oberpfarrer an St. Mariae-Jacobi war in der Regel zugleich Superintendent, um 1800 im Bezirk des Amtes Liebenburg. Superintendenten waren als Seelsorger der Pfarrer und Aufsichtsinstanz über die pfarramtliche Geschäftsführung auch in den niedersächsischen Territorien im Zuge der Reformation eingeführt worden.5 Sie waren in die Fläche verlängerte Arme der Kirchenleitung, visitierten die Pfarren und bis 1918 die Volksschulen, nahmen Kirchen-, Armen- und Pfarrrechnungen ab und hatten lokale kirchliche Baumaßnahmen und weitere Angelegenheiten von Bedeutung zu befürworten und Streit zu schlichten. Vielfach ist ihre Tätigkeit mit dem städtischen und dörflichen Leben in ihrer Inspektion verbunden.
Der fast 2.900 Einheiten umfassende Archivbestand der Superintendentur Salzgitter besitzt deshalb einen besonderen Überlieferungswert und dient darüber hinaus in Teilen als Ersatzüberlieferung für die 1943 im Landeskirchlichen Archiv Hannover verloren gegangenen konsistorialen Ortsakten der Kirchengemeinden des Landkreises Goslar. Weil die Korrespondenz zwischen Konsistorium und Kirchengemeinden über die Superintendentur zu richten war, blieb sie wenigstens teilweise erhalten.
Schimmelbefall im gesamten Bestand
Eine neue Bedrohung erfuhr diese über Jahre teils im Kirchturm St. Mariae Jakobi, teils in Pfarr- und Gemeinderäumen verwahrte Überlieferung durch einen unbehandelten, in Vergessenheit geratenen Wasserschaden. Im Jahr 2002 wurde der nur dürftig verpackte und grob erschlossene Archivbestand im Umfang von ca. 35 Regalmetern an das Landeskirchliche Archiv Wolfenbüttel übergeben. Hier fiel bei gelegentlicher Nutzung ins Auge, dass die Archivalien zwar in unterschiedlichem Ausmaß, aber quer über den gesamten Bestand durch Altschimmelbefall geschädigt sind. Die Schäden reichten von leichter Verschmutzung über Verklebungen, Risse, zerfaserte Ränder und Lochschäden bis zu starkem Papierzerfall. Sofortiges Eingreifen war geboten, 2016 wurde der gesamte Bestand für jegliche Nutzung gesperrt.
Die Rettung der kirchen- und stadtgeschichtlich wertvollen Überlieferung wurde als Projekt mit mehreren Etappen in Angriff genommen: Im Sommer 2017 erfolgte zunächst eine repräsentative restauratorische Bestandsaufnahme der Schäden. 2018 wurde mit Mitteln aus dem Sonderprogramm der Bundesregierung zur Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes über die zuständige Koordinierungsstelle an der Staatsbibliothek zu Berlin (KEK) ein erstes Projekt zur Erhaltung des Bestandes realisiert. Im Leipziger Zentrum für Bucherhaltung wurden sämtliche Archivalien mit Ausnahme der schwerstgeschädigten Einheiten mechanisch gereinigt und archivgerecht verpackt. Der Zustand aller Einheiten wurde in einem Schadenskataster erfasst, die ca. sieben Prozent durch fortgeschrittenen Papierzerfall und Verblockung der Blätter besonders stark geschädigten Archivalien wurden gesondert ausgewiesen, 14 Einheiten sofort restauriert. Danach konnten diese sowie alle wenig bis gar nicht betroffenen Archivalien wieder für die interne und öffentliche Nutzung zugänglich gemacht werden. Im März 2019 ermöglichte die Förderung durch die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz (SBK) die Durchführung eines weiteren Restaurierungsprojektes. Auf der Grundlage des Schadenskatasters wurden 46 besonders geschädigte Einheiten mit besonderem Wert für die Orts-, Stadt- und Landesgeschichte (insgesamt 4.315 Blatt) zur Restaurierung ausgewählt, 2020 folgten nochmals dreizehn Einheiten. Die Fortsetzung behält hohe Priorität.
Unterschiedlichste stadt-, dorf- und ortskirchengeschichtliche Fragen können an den Archivbestand gestellt werden: Der Superintendentur- und Propsteisprengel Salzgitter ist durch Landwirtschaft, Salzgewinnung, Bergbau und Erzverhüttung geprägt. Die dichte kirchliche Landschaft weist Bauten vom Mittelalter bis in die 1960er Jahre aus. Z.B. war für die Saline in der Kirche St. Mariae Jacobi Salzgitter als Gegenleistung für eine Baubeihilfe ein Stuhlkontingent reserviert6, die ehemalige Jacobuskirche in Salzgitter wurde 1807 von napoleonischen Truppen als Gefangenenlager genutzt.7 Die älteste Kirchenrechnung Salzgitters reicht zurück in das Jahr 1588.8 Und: die Bürgerinnen der Stadt wählten um 1800 ihre Hebamme selbst, wie eines der restaurierten Aktenkonvolute belegt. ((LAW, PrA SZ-Bad 1063))
Die Hebammenwahl von 1804
Im März 1804 starb die für die Oberpfarre Salzgitter zuständige Hebamme Johanne Catharine Däbers. Über die Neubesetzung der Stelle sind im Propsteiarchiv Salzgitter-Bad etliche Aufzeichnungen des damaligen Oberpfarrers und Superintendenten Ernst Eberhardt Georg Feyerabend überliefert. Beteiligt waren auch Unterpfarrer Johann Christoph Jodocus Höchel sowie der regierende Bürgermeister Gottfried Heinrich Sievers und ein zweiter Bürgermeister Witte. Feyerabend hielt das Geschehen in zahlreichen Entwürfen zum vorgeschriebenen Bericht an das Hildesheimer Collegium Medicum et Sanitatis fest. Mehrfach wiederholte er darin Passagen in leicht veränderter Formulierung, als habe er um die richtigen Worte ringen müssen. Ein Vorteil, denn so lässt sich der durch Schimmelfraß und Restaurierung erheblich verblasste Inhalt wegen der vielen Wiederholungen rekonstruieren und der Ablauf der Ereignisse trotz der starken Schädigung der Akte erschließen.
Vorschriftsmäßig hatten sich die Ehefrauen zweier Schneidermeister, Dorothee Pape und Christiane Rahel Mumme, sowie die Knopfmachersgattin Dreyer bei der geistlichen und weltlichen Obrigkeit vorgestellt. Ungehalten reagierte Feyerabend auf eine verspätete vierte Anwärterin, die Ehefrau des Tischlermeisters Oeding, welche von Bürgermeister Witte protegiert wurde. Sein Kollege Höchel, den einige der Kandidatinnen um Förderung ihrer Bewerbung gebeten hatten, sprach sich für das Gebot der Neutralität aus.9 Gegen die aufdringliche Bewerberin Oeding führte der Oberpfarrer das zentrale Interesse des Pfarramtes ins Feld: Da es der Hebamme oblag, die Daten der neugeborenen Kinder umgehend für die Eintragung in die Kirchenbücher mitzuteilen, sollte sie wenigstens etwas lesen und schreiben können oder sich darin üben wollen. Eleonore Oeding erfüllte, wie übrigens auch die anderen drei Kandidatinnen, diese Anforderung offensichtlich nicht. Stattdessen reichte ein Verwandter eine weitere Bewerbung in ihrem Namen ein, erneut versehen mit dem bürgermeisterlichen Placet Wittes. Feyerabend und der regierende Bürgermeister Sievers beschlossen nun, „die Sache gemeinschaftlich zu fördern“. Man war sich einig, dass eine Auswahl durch das „hiesige weibl[iche] publico“ getroffen werden sollte und forderte die Bürgerinnen entsprechend auf.10 Eine neutrale Person, die Wahl fiel auf den Altaristen Brandes, sammelte die Stimmen bei den Haushalten ein.
Auch wenn die Meinung der Bürgerinnen gefragt war, wählten de facto ihre Ehemänner, wie die erhaltenen Unterschriftenlisten bezeugen. Leider lässt sich nicht ermitteln, ob diese auch eigene Kriterien ins Spiel brachten und in Einzelfällen möglicherweise abweichend vom Votum der Ehefrau stimmten. Von den abgegebenen 211 Stimmen entfielen nur 10 auf die Knopfmachersgattin Dreyer und 33 auf die Schneidersfrau Mumme. Über sie berichtet Feyerabend, dass sie zugezogen sei und im Ort keine Verwandtschaft besäße. Sie habe nicht für sich geworben, sondern den Ausgang der Wahl auf das freie Urteil ankommen lassen wollen.11 Nicht unerwartet setzte sich die vierte Kandidatin Eleonore Oeding mit 88 Stimmen gegenüber der Schneidersfrau Dorothee Pape mit 80 Stimmen durch.
Nicht zufrieden war der Oberpfarrer. Obwohl er sich für eine Wahl durch die Bürgerinnen eingesetzt hatte, fiel es ihm schwer, das Ergebnis zu akzeptieren. So versuchte er noch im Nachhinein, Einfluss auf die Stellenbesetzung auszuüben. Vielleicht bewogen ihn dazu die kirchlichen Interessen, eventuell auch der Gesichtspunkt der medizinischen Qualifikation. Jedenfalls schlug er dem königlich-preußischen Collegium Medicum et Sanitatis in Hildesheim vor, aus den drei Bewerberinnen mit den meisten Stimmen die Tauglichste auszuwählen. Die Behörde fand hingegen, dass die Gewählte nicht zurückgesetzt werden könnte, sofern „sonst in Ansehung ihrer körperlichen und geistigen Fähigkeit nichts erhebliches zu erinnern befunden wird“, und hielt die Annahme von drei zu unterrichtenden Kandidatinnen für „zu umständlich und nicht wohl durchführbar“. Die Gewählte sei zu den am 18. Juni 1804 beginnenden öffentlichen Vorlesungen über die Entbindungskunst zu senden.12
So scheiterte der Versuch des Oberpfarrers, die Eignung der künftigen Hebamme, die vor Ort unterschiedlich interpretiert wurde, notfalls auch gegen die Wahlentscheidung der Bürgerinnen und Bürger überprüft zu sehen, letztlich am fehlenden Interesse der fürstlichen Fachbehörde. Drei Hebammenkandidatinnen für den Flecken Salzgitter zu begutachten, war des Aufwands zu viel, hatte das Institut in dieser Zeit doch auch nur Kapazitäten für 20 Schülerinnen pro Jahr.13 Damit kamen die Wählerinnen zu ihrem Recht; sie entschieden hier, wen sie für diese wichtige Position geeignet fanden. Die notwendige Qualifizierung war erst der zweite Schritt. Auch Protektion und lokale Netzwerke förderten die Aussichten der Bewerberinnen.
Detaillierte Erkenntnisse über die Rolle der Frauen sowie über das im Umbruch befindliche Hebammenwesen in Klein- und Mittelstädten um 1800 lassen sich somit nur gewinnen, wenn Quellen über lokales Handeln früherer Epochen bewahrt werden. So verdankt die geschilderte Hebammenwahl ihre Überlieferung der öffentlich geförderten Restaurierung der Archivalien der Superintendentur Salzgitter.
Biographische Notiz
Birgit Hoffmann ist Leiterin des Landeskirchlichen Archivs Wolfenbüttel. Sie ist Herausgeberin der „Quellen und Beiträge zur Geschichte der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig“ und Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Niedersächsische Kirchengeschichte e.V. sowie des Verbandes Niedersächsischer Archivarinnen und Archivare e.V.
- Vgl. Melsene Meyer, „… unbescholten und ausbildungsfähig“ Gertrud Röseler. Hebamme in Himmelsthür bei Hildesheim um 1840, in: Andrea Germer (Hrsg.), Töchter der Zeit. Hildesheimer Frauen aus acht Jahrhunderten, Hildesheim 2008, S. 99-103 [↩]
- Schreiben Pfarrer Brinckmann vom 18. Dezember 1818, in: Landeskirchliches Archiv Wolfenbüttel (LAW), PrA SZ-Bad 1063, Fol. 34 [↩]
- Vgl. ex. Brigitte Menssen/Anna-Margarete Taube, Hebammen und Hebammenwesen in Oldenburg in der zweiten Hälfte des 18. und zu Beginn des 19. Jahrhunderts, in: Ernst Hinrichs/Wilhelm Norden (Hrsg.), Regionalgeschichte. Probleme und Beispiele, Hildesheim 1980, S. 165-224; Britta Schmitz, Hebammen in Münster. Historische Entwicklung – Lebens- und Arbeitsumfeld – Berufliches Selbstverständnis, Münster 1994, bes. S. 21-29, 33-53; Cornelia Maria Grießl, Hebammen in Sachsen-Weimar-Eisenach zur Zeit des Deutschen Kaiserreichs und der Weimarer Republik: Auswertung der geburtshilflichen Journale der Hebamme Caroline Emilie Feustel aus Mittelpöllnitz 1888-1927, Diss. Jena 2011, bes. S. 15-21, publiziert: https://www.db-thueringen.de/receive/dbt_mods_00019929; letzter Aufruf 09.03.2021 [↩]
- Birgit Hoffmann, Von der Propstei zum Kirchenkreis Holzminden. Zum Gebietstausch von Braunschweig und Hannover 1942, in: Jahrbuch der Gesellschaft für Niedersächsische Kirchengeschichte 116, 2018, S. 199-228 [↩]
- Vgl. z.B. Karla Sichelschmidt, Zur Entwicklung des Superintendentenamtes: einige Betrachtungen am Beispiel Braunschweig-Wolfenbüttels von der Reformation bis zum Ende des landesherrlichen Kirchenregiments, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte 91, 2005, S. 625-650 [↩]
- LAW, PrA SZ-Bad 189 [↩]
- LAW, PrA SZ-Bad 187 [↩]
- LAW, PrA SZ-Bad 196 [↩]
- Schreiben Heuchel an Feyerabend, in: LAW, PrA SZ-Bad 1063, Fol. 2 [↩]
- Entwurf des Schreibens sowie Protokollnotiz vom 8. März 1804, in: LAW, PrA SZ-Bad 1063, Fol. 15, 17 u. 25 [↩]
- LAW, PrA SZ-Bad 1063, Fol. 25v [↩]
- Schreiben des Medizinalkollegs vom 23 März und 4. Juni 1804, in: LAW, PrA SZ-Bad 1063, Fol. 4 und 20 [↩]
- Vgl. zur Geschichte des Medizinalkollegs und des Hebammen-Instituts in Hildesheim das Konzept einer Abhandlung über seine Entwicklung sowie Überlegungen zu einer Wiedererrichtung [nach 1814], in: Bistumsarchiv Hildesheim, HS-C-168-2_Hebammen [↩]
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birgithoffmann (1. April 2021). Wahlkampf in Salzgitter – die Hebammenwahl von 1804 und die Rettung ihrer Überlieferung. Stadtgeschichten. Abgerufen am 12. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/uk8l